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   BPatG, 18.08.2015 - 4 Ni 20/14 (EP)   

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BPatG, 18.08.2015 - 4 Ni 20/14 (EP) (https://dejure.org/2015,32628)
BPatG, Entscheidung vom 18.08.2015 - 4 Ni 20/14 (EP) (https://dejure.org/2015,32628)
BPatG, Entscheidung vom 18. August 2015 - 4 Ni 20/14 (EP) (https://dejure.org/2015,32628)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05

    Thermoplastische Zusammensetzung

    Auszug aus BPatG, 18.08.2015 - 4 Ni 20/14
    Es ist deshalb auch nicht erforderlich, dass mindestens eine praktisch brauchbare Ausführungsform als solche unmittelbar und eindeutig offenbart ist (st. Rspr. BGH GRUR 2015, 876 - Stabilisierung der Wasserqualität; GRUR 2011, 707 Dentalgerätesatz), wobei der Ausführbarkeit grundsätzlich auch nicht entgegensteht, dass nicht alle denkbaren Gestaltungen ausführbar offenbart sind (BGH GRUR 2013, 2012 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren; GRUR 2010, 414 Thermoplastische Zusammensetzung).
  • BGH, 17.02.2015 - X ZR 161/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Nichtigerklärung

    Auszug aus BPatG, 18.08.2015 - 4 Ni 20/14
    Selbst wenn man insoweit eine unzulässige Erweiterung annehmen würde, käme nur eine Konkretisierung einer allgemein offenbarten Lehre in Betracht, die gemäß BGH-Entscheidung "Wundbehandlungsvorrichtung" (GRUR 2015, 573) auch bei EP-Patenten nicht zwangsläufig zur Nichtigerklärung des Patents führen, sondern im Patentanspruch verbleiben können, und auch einer beschränkten Verteidigung des Patents durch Neufassung von Patentansprüchen unter Beibehaltung des unzulässig erweiterten Merkmals nicht entgegensteht, ohne dass es eines Disclaimers bedarf.
  • BGH, 05.04.2011 - X ZR 1/09

    Dentalgerätesatz - EPÜ Art. 54 Abs. 1, 2

    Auszug aus BPatG, 18.08.2015 - 4 Ni 20/14
    Es ist deshalb auch nicht erforderlich, dass mindestens eine praktisch brauchbare Ausführungsform als solche unmittelbar und eindeutig offenbart ist (st. Rspr. BGH GRUR 2015, 876 - Stabilisierung der Wasserqualität; GRUR 2011, 707 Dentalgerätesatz), wobei der Ausführbarkeit grundsätzlich auch nicht entgegensteht, dass nicht alle denkbaren Gestaltungen ausführbar offenbart sind (BGH GRUR 2013, 2012 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren; GRUR 2010, 414 Thermoplastische Zusammensetzung).
  • BPatG, 29.04.2008 - 3 Ni 48/06
    Auszug aus BPatG, 18.08.2015 - 4 Ni 20/14
    Einer isolierten Prüfung der weiteren Patentansprüche bedurfte es ebenso wenig wie hinsichtlich der mit den Hilfsanträgen I-IV verteidigten Fassungen, da kein Anlass für die Annahme besteht, dass der Patentinhaber eine solche isolierte Verteidigung einzelner Patentansprüche aus einem Anspruchssatz vorrangig vor der Überprüfung des nachrangigen vollständigen Anspruchssatzes wünscht (Urt. des Senats v. 11. November 2014, 4 Ni 19/13; ferner BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren m. w. N.; BPatG GRUR 2012, 99 - Lysimeterstation).
  • BPatG, 21.02.2011 - 3 Ni 2/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lysimeterstation" - in der mündlichen

    Auszug aus BPatG, 18.08.2015 - 4 Ni 20/14
    Einer isolierten Prüfung der weiteren Patentansprüche bedurfte es ebenso wenig wie hinsichtlich der mit den Hilfsanträgen I-IV verteidigten Fassungen, da kein Anlass für die Annahme besteht, dass der Patentinhaber eine solche isolierte Verteidigung einzelner Patentansprüche aus einem Anspruchssatz vorrangig vor der Überprüfung des nachrangigen vollständigen Anspruchssatzes wünscht (Urt. des Senats v. 11. November 2014, 4 Ni 19/13; ferner BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren m. w. N.; BPatG GRUR 2012, 99 - Lysimeterstation).
  • BPatG, 27.11.2012 - 4 Ni 47/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Vorrichtung zur dauerhaften Verlängerung

    Auszug aus BPatG, 18.08.2015 - 4 Ni 20/14
    Der Senat teilt nach seiner ständigen Rechtsprechung die Auffassung, dass die Klägerin auch bei einer nur teilweisen Nichtigerklärung des ursprünglich mit der Klage vollumfänglich angegriffenen Streitpatents dann aus Billigkeitserwägungen keine anteilige Kostenlast trifft, wenn sie bei Klageerhebung keine Möglichkeit hat, ihre Klage bereits insoweit eingeschränkt zu erheben, was insbesondere dann der Fall ist, wenn - wie vorliegend - die angegriffenen Patentansprüche durch Aufnahme weiterer Merkmale erst während des Verfahrens beschränkt werden und das Streitpatent insoweit zulässig beschränkt verteidigt wird (vgl. BPatG Urt. v. 19. Februar 2013, 4 Ni 25/10 /EU); GRUR 2013, 655 - Kosten bei Teilnichtigkeit).
  • BPatG, 19.02.2013 - 4 Ni 25/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "passive Nadelabschirmung für Spritzen"

    Auszug aus BPatG, 18.08.2015 - 4 Ni 20/14
    Der Senat teilt nach seiner ständigen Rechtsprechung die Auffassung, dass die Klägerin auch bei einer nur teilweisen Nichtigerklärung des ursprünglich mit der Klage vollumfänglich angegriffenen Streitpatents dann aus Billigkeitserwägungen keine anteilige Kostenlast trifft, wenn sie bei Klageerhebung keine Möglichkeit hat, ihre Klage bereits insoweit eingeschränkt zu erheben, was insbesondere dann der Fall ist, wenn - wie vorliegend - die angegriffenen Patentansprüche durch Aufnahme weiterer Merkmale erst während des Verfahrens beschränkt werden und das Streitpatent insoweit zulässig beschränkt verteidigt wird (vgl. BPatG Urt. v. 19. Februar 2013, 4 Ni 25/10 /EU); GRUR 2013, 655 - Kosten bei Teilnichtigkeit).
  • BPatG, 11.11.2014 - 4 Ni 19/13

    Erweiterung des Inhalts der Patentanmeldung einer Spritzpistole auf eine lösbare

    Auszug aus BPatG, 18.08.2015 - 4 Ni 20/14
    Einer isolierten Prüfung der weiteren Patentansprüche bedurfte es ebenso wenig wie hinsichtlich der mit den Hilfsanträgen I-IV verteidigten Fassungen, da kein Anlass für die Annahme besteht, dass der Patentinhaber eine solche isolierte Verteidigung einzelner Patentansprüche aus einem Anspruchssatz vorrangig vor der Überprüfung des nachrangigen vollständigen Anspruchssatzes wünscht (Urt. des Senats v. 11. November 2014, 4 Ni 19/13; ferner BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren m. w. N.; BPatG GRUR 2012, 99 - Lysimeterstation).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus BPatG, 18.08.2015 - 4 Ni 20/14
    Nach dessen maßgeblichem Verständnis und einer am Gesamtzusammenhang orientierten Betrachtung (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2011, 129 - Fentanyl-TTS; GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung, m. w. N.) ist zu beurteilen, welche technische Lehre Gegenstand des jeweiligen Patentanspruchs ist und welchen technischen Sinngehalt den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit zukommt (BGH GRUR 2002, 515, 517 - Schneidmesser I; GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

    Auszug aus BPatG, 18.08.2015 - 4 Ni 20/14
    Nach dessen maßgeblichem Verständnis und einer am Gesamtzusammenhang orientierten Betrachtung (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2011, 129 - Fentanyl-TTS; GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung, m. w. N.) ist zu beurteilen, welche technische Lehre Gegenstand des jeweiligen Patentanspruchs ist und welchen technischen Sinngehalt den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit zukommt (BGH GRUR 2002, 515, 517 - Schneidmesser I; GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

  • BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07

    Fentanyl-TTS

  • BPatG, 26.02.2015 - 7 Ni 46/14

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • BPatG, 26.03.2019 - 4 Ni 25/17
    Soweit die Beklagte die angegriffenen Patentansprüche des Streitpatents in der Fassung gemäß Hilfsantrag 1 beschränkt verteidigt, erweist sich das Streitpatent ohne weitere Sachprüfung in diesem Umfang als bestandsfähig (vgl. BPatG GRUR 2009, 46, 49 - Ionenaustauschverfahren; BPatG Urt. v. 19.02.2013 - 4 Ni 25/10 (EU), juris Rn. 4 - Passive Nadelabschirmung für Spritzen; BPatG Urt. v. 18.08.2015 - 4 Ni 20/14 (EP), juris Rn. 128), da diese beschränkte Fassung von der Klägerin nicht angegriffen worden ist und sich die Selbstbeschränkung als zulässig erweist.

    Der Senat teilt die Auffassung, dass die Klägerin auch bei einer nur teilweisen Nichtigerklärung des ursprünglich mit der Klage vollumfänglich angegriffenen Streitpatents dann aus Billigkeitserwägungen keine anteilige Kostenlast trifft, wenn sie bei Klageerhebung keine Möglichkeit hat, ihre Klage bereits insoweit eingeschränkt zu erheben, was insbesondere dann der Fall ist, wenn - wie vorliegend - die angegriffenen Patentansprüche durch Aufnahme weiterer Merkmale aus der Beschreibung erst während des Verfahrens beschränkt werden und das Streitpatent insoweit zulässig beschränkt verteidigt wird und die Klägerin sich mit dieser Fassung sofort einverstanden erklärt (vgl. BPatG GRUR 2009, 46, 50 - Ionenaustauschverfahren; BPatG Urt. v. 19.02.2013 - 4 Ni 25/10 (EU), juris Rn. 6 ff. - passive Nadelabschirmung für Spritzen; BPatG Urt. v. 18.08.2015 - 4 Ni 20/14 (EP), juris Rn. 129).

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